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Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V.

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 –Investive Vorhaben


In dieser Woche soll das Online-Antragsverfahren freigeschaltet werden. Dann sind Antragstellungen möglich. Da es sich bei knappen Mitteln um ein "Windhundprinzip" handelt, sollten potentielle Antragsteller zeitig aktiv werden.

Agriconecpt

Das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben ist ein zentrales Vorhaben, das darauf abzielt, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu gestalten. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

Ziel: Das Programm zielt darauf ab, Investitionen zu fördern, die zu mehr Tierwohl führen. Es unterstützt Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen möchten.

Finanzierung: Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung stehen eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Dies ist die höchste Summe, die bisher von einer Bundesregierung für die Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitgestellt wurde.

Förderung: Das Bundesprogramm umfasst zwei Hauptbausteine:

Investive Förderung: Hierbei werden Investitionen in Stall-Neu- und Umbauten gefördert, um tiergerechtere Haltungsbedingungen zu schaffen.

Förderung laufender Mehrkosten: Erstmalig werden auch die laufenden Mehrkosten für eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung unterstützt.

Kontrollsysteme: Organisationen und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien sicherstellen können, werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt. Staatlicherseits erfolgt eine Kontrolle der Kontrolle, wobei bewährte Strukturen genutzt werden, um Verwaltungsabläufe schlank zu halten.

Weitere Bausteine: Das Bundesprogramm ist Teil eines umfassenden Ansatzes der Bundesregierung zur Zukunftssicherung der Tierhaltung. Neben dem Bundesprogramm wurden bereits eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung sowie Änderungen im Bau- und Genehmigungsrecht eingeführt.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Die AgriConcept steht als Begleiter sowie in der Richtlinie genannte und notwendige "sachverständige Organisation" für die Antragstellungen gern zur Verfügung. Als Tochter des LBV haben sie sich schon von Beginn an im engen Austausch mit dem Fachreferat mit Anpassungsvorschlägen beim Bund eingebracht. Aus dem von ihnen begleiteten EIP-Schwein-Projekt haben sie umfangreiche Erfahrung mit der Umsetzung solcher alternativen Haltungssysteme. Projektkoordination in der Investitionsförderung ist ihre Kernkompetenz.

Interessierte Landwirte können sich gerne an die AgriConcept Beratungsgesellschaft mbH wenden, um Fragen zur Abwicklung zu beantworten:

AgriConcept Beratungsgesellschaft mbH

Wollgrasweg 31

70599 Stuttgart

Fon  0711.699 695 10

Fax  0711.699 695 20

www.agriconcept.de