Neue Broschüre
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg
Förderung von Naturschutzmaßnahmen
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Förderinstrument des Naturschutzes im Land. Über die LPR finanziert das Land zum Beispiel Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes wie die von der Schaf- und Ziegenhaltung vorgenommene Beweidung artenreicher Flächen oder die extensive Nutzung von Grünland durch die Landwirtschaft. Auch die Pflege von Biotopen, die Förderung von Natura 2000-Managementplänen und Grunderwerbsmaßnahmen werden über die LPR abgewickelt.
Bestimmte Investitionsvorhaben, zum Beispiel für den Naturschutz wichtige Stallbauten, unterstützt das Land ebenfalls über die LPR.
Die neue Broschüre steht hier im Download bereit.
Autor: Schulz, LBV