Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Personen angewandt werden, die über einen Sachkundenachweis verfügen. Entweder erlangt man die Sachkunde durch eine gärtnerische Ausbildung oder durch einen gesonderten Kurs mit anschließender Prüfung. Sachkundige sind verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen. Durch die Teilnahme erhalten Sie Ihre Sachkunde aktiv. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Fortbildung dient und bei einer Kontrolle vorzulegen ist.
Das Seminar vermittelt folgende Inhalte:
Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz
Gesundheitsschutz
Integrierter Pflanzenschutz
Aktuelles und Angewandtes zum Pflanzenschutz
Pflanzenschutz-Sachkunde-Fortbildung Garten- und Landschaftsbau / öffentliches Grün
Termin
Mo. 02.02.2026
13.00
- 17.00 Uhr
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss: ;EXTENSION=
]#Veranstaltungsort
Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Rostrup
Hogen Kamp 51
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland, Niedersachsen
Information / Anmeldung
Referent: Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Niedersächsische Gartenakademie
Nadja Krause
Telefon: 04403979632