Gemeinsamer Antrag

Start der FIONA-Antragssaison 2018


Seit Anfang März (KW 10) kann der Gemeinsame Antrag (GA) gestellt werden. Die Eingaben erfolgen seit 2015 ausschließlich auf elektronischem Weg über FIONA.



Die Antragssaison 2018 startete erfolgreich mit Öffnung von FIONA in KW 10. Allen Antragstellern des Gemeinsamen Antrags (GA) 2017 beziehungsweise inzwischen neu registrierten Antragstellern wurden auch im Jahr 2018 nachfolgende Informationen in Papierform zugeschickt:

  • Ein Hinweisblatt mit den wichtigsten Informationen für 2018
  • Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag
  • eine Nutzcodeliste
  • der Wegweiser durch FIONA
  • die Informationsbroschüre zu Cross Compliance
  • und Informationsblätter zur Erosionskulisse und zu Natura 2000.

Antragsformulare und Flurstücksverzeichnisse wurden nicht zugesandt, da diese über FIONA bereitgestellt werden. Dem zugesandten Infopaket lagen auch Hinweise zur Möglichkeit einer kostenlosen Betriebsanalyse sowie Informationen zu einer Online-Befragung zur aktuellen Situation von Frauen in der Landwirtschaft und Hinweise speziell für Antragstellende mit Flächen in anderen Bundesländern bei. Sollten Ihnen diese Unterlagen noch nicht vorliegen und sollten Ihnen diese auch nicht bis Mitte März 2018 zugestellt werden, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Antragstellung ausschließlich elektronisch

Diese Unterlagen zum GA sowie weitere Informationen stehen im Internet im Infodienst Landwirtschaft unter www.landwirtschaft-bw.de, Stichwort: Gemeinsamer Antrag bereit. Informationen zu FIONA finden Sie unter www.fiona-antrag.de.

Die Antragstellung ist ausschließlich elektronisch möglich. Für den Zugang zu FIONA benötigen Sie neben Ihrer Registriernummer eine PIN, die identisch mit der persönlichen PIN für den Zugang zur HIT/ZID-Datenbank ist. Kennen Sie Ihre PIN nicht oder nicht mehr, können Sie für die Erneuerung das auf der FIONA-Startseite hinterlegte Online-Bestellformular nutzen. Beachten Sie hierbei bitte, dass mit Absenden des Erneuerungsantrages die bisherige PIN aus Sicherheitsgründen gesperrt wird und somit bis zur Zuteilung und Übermittlung der neuen PIN kein Zugang zu FIONA möglich ist. Sofern Sie bei Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde in den Stammdaten eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, können Sie auswählen, dass die neue PIN per E-Mail an Sie geschickt wird. Wichtig ist die Übereinstimmung der im Onlineformular eingegebenen E-Mail-Adresse mit der in den Stammdaten hinterlegten. In diesem Fall erhalten Sie innerhalb weniger Minuten per E-Mail eine neue PIN. Andernfalls erhalten Sie die neue PIN per Post, was ungefähr drei bis vier Tage dauern kann.

Termine und Fristen einhalten

Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Eingang Ihres GA 2018 bei der unteren Landwirtschaftsbehörde erst dann gegeben ist, wenn der unterschriebene „Komprimierte Gemeinsame Antrag“ dort eingegangen ist. Dies gilt für den Sammelantrag gleichermaßen wie auch für eventuell verspätet eingereichte Einzelanträge, wie auch für einzeln verspätet gemeldete Flächen oder für nachträgliche Korrekturen! Für jede Änderung ist ein neuer, unterschriebener „Komprimierter Gemeinsamer Antrag“ bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde einzureichen.

Auch FIONA 2018 - www.fiona-antrag.de - startet mit den im Vorjahr grafisch beantragten und gegebenenfalls von der Verwaltung korrigierten Schlägen. Bei der erstmaligen Öffnung von FIONA muss zur Bearbeitung der Flächenangaben wieder eine „Urladung“ der Vorjahresdaten erfolgen. Hierzu ist, wie im Vorjahr, erneut die PIN einzugeben.

Die Schläge sind zu prüfen und ggf. auf die neue Situation in 2018 anzupassen, zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der Flächenausstattung und damit einhergehender Vergrößerung oder Verkleinerung von Schlägen.

Bei Ackerflächen müssen, wie üblich, die Nutzcodes ergänzt werden. Angaben zu den beantragten Maßnahmen sind weiterhin im Flurstücksverzeichnis bei den jeweiligen Schlägen oder Teilschlägen einzutragen. Neu hinzugekommene Flächen sind neu zu digitalisieren. Für zwischenzeitlich abgegebene Flächen sind die entsprechenden Geometrien zu löschen.

Neu gilt für das Jahr 2018, dass auch die Schläge von Antragstellenden aus Baden-Württemberg, die in anderen Ländern bewirtschaftet werden, im dortigen Antragssystem grafisch zu erfassen sind. FIONA bietet hierfür einen komfortablen Weg in das Geoinformationssystem (GIS) der Antragssysteme anderer Länder. Somit reduziert sich eine mögliche alphanumerische Beantragung auf eine verschwindend geringe Anzahl von Ausnahmen, wie z. B. die wenigen Schläge, auf denen ausschließlich die Pheromonförderung im Weinbau beantragt wird. Auf die gesonderten Anschreiben an die bereits aus früheren Jahren berührten Antragsstellenden wird verwiesen.

FIONA 2018 bietet vielzählige – im FIONA Wegweiser beschriebene – Optimierungen, die wie z. B.

  • die tägliche Bruttoflächenaktualisierung,
  • eine erweiterte Übersicht der Zahlungsansprüche mit Angaben zur Nutzung bzw. zu einem evtl. anstehenden Einzug
  • erweiterte Auswertungen z. B. für FAKT
  • Vereinfachungen beim FAKT Weidetagebuch
  • komfortabler Workflow für die jetzt verpflichtende grafische Erfassung aller Waldflächen bei Beantragung von UZW
  • ein ganzjähriger Zugriff auf die Dokumentenablage
  • einen kürzeren individualisierten komprimierten Antrag
  • optimierte Druckfunktionen im Hoch- und Querformat in FIONA-GIS.

Ausgedehnter Umfang an Hilfe und Unterstützung auch im Jahr 2018

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft Ihnen das FIONA-Team des Benutzerservices Landwirtschaft des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) weiter. Technische Probleme sind beispielsweise Fehlermeldungen mit eventuellen Programmabbrüchen oder wenn Sie sich nicht mehr anmelden können aufgrund zuvor aufgetretener Verbindungsprobleme.

Der Benutzerservice steht ab FIONA-Start bis Ende der Antragssaison zu deutlich verlängerten Service-Zeiten zur Verfügung:

  • Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9:00 bis 17:00 Uhr.

 

Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 erreichbar. Sie können Ihr Anliegen auch per E-Mail an benutzerservice-fiona@lgl.bwl.de senden. Für eine rasche Bearbeitung werden neben einer genauen Beschreibung des Problems folgende Angaben benötigt: der betroffene Teil/Bereich (GIS, Maßnahmen etc.), Ihre Unternehmensnummer und Ihr Name. Hilfreich ist außerdem, wenn Sie den verwendeten Browser und die Version angeben (beispielsweise Internet Explorer 11). Bei fachlichen Fragen – beispielsweise ob ein bestimmter Schlag für eine Maßnahme aus FAKT förderfähig ist – wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Um Beachtung des mit den Unterlagen verschickten Hinweisblattes mit den wichtigsten Informationen für 2018 wird gebeten.



Autor: MLR



 

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