ASP

Afrikanische Schweinepest in Hessen nachgewiesen


Am Samstag, 15. Juni, wurde bei einem im Landkreis Groß-Gerau, südlich von Rüsselsheim, aufgefundenen Wildschwein das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Um den Fundort herum werden nun im Radius von 15 Kilometern entsprechende Restriktionszonen eingerichtet. Diese betreffen neben dem Landkreis Groß-Gerau auch den Main-Taunus-Kreis, Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land sowie die Städte Frankfurt und Wiesbaden. Zudem liegen in Rheinland-Pfalz der Landkreis Mainz-Bingen und die Stadt Mainz teilweise im Restriktionsgebiet.



Auf einen Blick:

  • Innerhalb der Restriktionszone befinden sich etwa 60 schweinehaltende Betriebe mit rund 5.000 Tieren
  • Fundort befindet sich in der Nähe zu zwei Autobahnen
  • Die Landkreise haben inzwischen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen mit infizierter Zone und Kernzone.
  • Unter anderem gilt eine absolute Jagdruhe, Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Die Verbringung von Schweinen oder bestimmte Erzeugnisse aus der Restriktionszone ist ebenfalls untersagt.
  • Gras, Heu und Stroh, das in der Infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden (Ausnahme: Gewinnung mindestens sechs Monate vor der Festlegung der Infizierten Zone, vor Verwendung mindestens für sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten mit mindestens 70° C behandelt)
  • Es besteht zunächst für 14 Tage ein Verbot der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte auf den Flächen.
  • Die Kernzone wird zusätzlich durch einen Zaun abgesichert.

Der Fall macht wieder einmal deutlich, dass man trotz bester Schutzmaßnahmen nie eine hundertprozentige Sicherheit vor einem Eintrag schaffen kann. Insbesondere auch in Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit gilt daher nochmals der Appell, keine Wurst- und Fleischprodukte nach Deutschland einzuführen und Speisereste nur in verschlossene Behälter zu entsorgen.

Weitergehende Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in Hessen finden Sie hier auf der Webseite des Hessischen Bauernverbandes sowie hier auf den Seiten des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Biosicherheit weiter konsequent umsetzen

Für schweinehaltende Betriebe stellt die Afrikanische Schweinepest (ASP) ein existenzbedrohendes Risiko dar. Eine bestmögliche Biosicherheit in den Betrieben ist die Grundvoraussetzung, um eine Seucheneinschleppung in die Hausschweinebestände zu verhindern.  Die Bedeutung eines ASP-Ausbruches für schweinehaltende Betriebe ist neben dem Verlust des Tierbestandes auch ein möglicher Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen. Umso wichtiger ist es, die eigene Tierhaltung vor dem Eintrag von Krankheitserregern durch Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Eine verbesserte Biosicherheit bringt zusätzlich den Nutzen bei der Vorbeugung und Bekämpfung anderer Krankheitserreger wie z.B. Salmonellen, Influenza und PRRS. Eine erste Einschätzung über für den eigenen Betrieb bietet beispielsweise die Risikoampel der Universität Vechta (hier finden Sie mehr dazu). Weitere Informationen finden Sie außerdem hier auf unserer Themenseite.

Update 24.06.2024: Fünf weitere ASP-infizierte Wildschweine gefunden! Am 15. Juni wurde im Landkreis Groß-Gerau, Südhessen, erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Seitdem wurden im Laufe der vergangenen Woche 23 tote Wildschweine untersucht. Sechs davon waren positiv auf ASP getestet worden. Die Ergebnisse von 6 Proben stehen noch aus. Das Umweltministerium teilte mit, dass alle infizierten Tiere innerhalb der 7.300 Hektar umfassenden Kernzone (ca. 500 m vom Erstfund entfernt) im Landkreis Groß-Gerau gefunden wurden.



Autor: ab



 

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