In Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt wird ein Lehrgang gemäß Artikel 17 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit theoretischer und praktischer Prüfung für Fahrer*innen und Betreuer*innen von Geflügel angeboten.

Mit bestandener Prüfung kann der Antrag auf die Erteilung eines Befähigungsnachweises bei der zuständigen Veterinärbehörde gestellt werden.