Hilfe in allen Fragen

Wir bieten Ihnen Rundum-Service an den Geschäftsstellen des Bauernverbandes Allgäu-Oberschwaben e.V.

Von A wie Antragsstellung bis Z wie Zahlungsansprüche: Die Geschäftsstellen des Bauernverbandes Allgäu-Oberschwaben e.V. stehen den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite – egal worum es geht. Ein guter Grund also, Mitglied beim Bauernverband zu sein.

aktuelle News in den Whatsapp-Gruppen der Bauernverbände Allgäu-Oberschwaben e.V. und Tettnang e.V.

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

in dieser neuen Gruppe könnt ihr euch über aktuelle Neuigkeiten aus dem Landesbauernverband und dem Kreisbauernverband Tettnang informieren. Es ist eine reine Info Gruppe. Die Chatfunktion ist deaktiviert. Bei Fragen oder Anregungen zum Kreisbauernverband könnt ihr euch an die Geschäftsstelle oder unseren Kreisvorsitzenden wenden.

Der Einladungslink kann gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeben werden:

KBV Tettnang News: https://chat.whatsapp.com/HrX1M8gPIQaKlCKBuHHLqFww

BV AllgäuOberschwabenNews: https://chat.whatsapp.com/CA6Jt1pnnMv1kmXMrueYp3

Auszug aus dem Versammlungsrecht

§ 14 VersammlG verpflichtet den Veranstalter, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Durch die Anmeldung soll sichergestellt werden, dass der Versammlung der erforderliche Schutz, z.B. vor Gegendemonstranten gewährt werden kann. Ferner soll die rechtzeitige Anmeldung es der Versammlungsbehörde ermöglichen, eintretende Kollisionen mit Rechten Dritter beispielsweise durch geeignete Verkehrsregelungen auszugleichen.

Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass heraus augenblicklich bilden (sog. Spontanversammlungen) und Versammlungen, die zwar geplant sind und einen Veranstalter haben, aber nicht unter Einhaltung der 48-Stunden-Frist angemeldet werden können (sog. Eilversammlungen). Auch diese Versammlungen stehen unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG.

Anmeldung mit folgendem Formular:

Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel (virtuelles-rathaus.de)

zuständige Stelle zum Einreichen des Formulars:

Versammlung anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

Infos zu Eil- und Spontanversammlungen finden Sie hier

Antragsberatung

Die Antrags- und Dokumentationsbürokratie in der Landwirtschaft ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden. Daher bieten wir unseren Mitgliedern eine umfassende Dienstleistung an, von der EDV-gestützten Bearbeitung und Optimierung des Gemeinsamen Antrags der Übertragung von Zahlungsansprüchen und Hofübergaben bis hin zur fristgerechten Erstellung der erforderlichen Unterlagen im Nährstoffmanagement. Dazu zählen neben der Düngebedarfsermittlung und der Erstellung der Stoffstrombilanz auch die Dokumentation der Düngemaßnamen und deren Bilanzierung.

Wir bieten außerdem Hilfe bei der Erstellung des Agrardieselantrags und beraten Sie bei Frage zum neuen Online Antrag im Bürger- und Geschäftskundenportal und der Beantragung des ELSTER- Zertifikats.

Unsere Mitglieder sparen so einen guten Teil Ihrer zeitaufwendigen Büroarbeiten ein und haben die Sicherheit, dass ihre Anträge fehlerfrei und termingerecht eingehen.

Interessenvertretung

Die Planung und Ausweisung von Baugebieten, (Umgehungs-) Straßen, Hochspannungsleitungen, Hochwasserschutzmaßnahmen, Wasserschutzgebieten oder Naturschutzbereichen betreffen meist nicht nur einen Einzelnen, sondern viele oder sogar alle Bauern im Ort. Wir vertreten hier direkt die Interessen der betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter, indem sie zum einen mit Unterstützung der Ortsobleute selbst Stellung nehmen, zum anderen aber auch persönliche Stellungnahmen für Mitglieder ausarbeitet.

Wie beraten die Betriebe auch bezüglich der Kommunalabgaben, prüfen Beitragsbescheide und verfassen Widerspruchsschreiben mit ausführlichen Begründungen und unterstützen bei der Beantragung der zinslosen landwirtschaftlichen Stundung nach § 28 KAG.

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie kompetent in allen Themenbereichen des Agrarrechts. Überdies erstellen wir nach Ihren Wünschen Pachtverträge über Einzelgrundstücke sowie Hofpachtverträge. Jeder Vertrag wird nach Ihren Vorgaben und Bedürfnissen individuell und praxisgerecht erstellt.

Wir beraten Sie auch zum Thema „Vorsorge“ im Hinblick auf Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Steuerberatung

Auch in steuerlichen Angelegenheiten werden Sie bei uns ausführlich betreut. Egal ob Einkommensteuer- / Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen, Buchhaltungen für die Landwirtschaft oder fürs Gewerbe (z.B. PV-Anlage), wir bieten Ihnen auch hier ein Rundum Paket.

Aber auch bei Schenkungs- und Erbschaftsteuerlichen Fragen werden Sie bei uns bestens betreut. Egal ob Entnahme von Grundstücken aus dem Betriebsvermögen, Übertragung an die Kinder, oder eine steuerliche Hofaufgabe im Ganzen, bei uns finden sie kompetente Beratung.

Hilfe, wenn es am nötigsten ist

Die Mitarbeiter der Geschäftsstellen stehen den Mitgliedern auch in schwierigen Zeiten zur Seite, beispielsweise bei kräfteraubenden Konflikten in der Familie oder zwischen Geschäftspartnern. Ausgebildete Mediatoren erarbeiten zusammen mit den Konfliktparteien tragfähige und realisierbare Lösungen, um selbst ausweglos erscheinende Streitfälle beilegen zu können.
Hilfe erhalten unsere Mitglieder auch, wenn ein Landwirt, eine Bäuerin oder auch ein Kind verunglückt, sehr schwer erkrankt oder im schlimmsten Fall sogar verstirbt. Sie führen Gespräche, stellen aber auch wichtige Anträge, erledigen den notwendigen Schriftverkehr oder erarbeiten Konzepte zur Weiterführung des Betriebes unter neuen Vorzeichen.

Ansprechpartner für Soziales

Unsere Geschäftsstellen sind auch Außenstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger Alterskasse, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Pflegekasse. Sie finden hier alle Formulare und Veröffentlichungen.

Ob Rentenantrag, Beitragszuschuss oder die Meldung von Familienversicherten in der LKK – wir helfen gerne weiter. Wenn es Probleme gibt, verfassen diese auch Widersprüche gegen Bescheide und vertreten die Mitglieder bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Rechtsberatung

Hofübergabe leicht gemacht

Kompetente Beratung aus einer Hand. Anbei der Beitrag zur Hofübergabe aus BWagrar - Nr. 23/2025 zum Nachlesen.

Noch Fragen?

Dann schicken Sie uns eine E-Mail an bad-waldsee@lbv-bw.de.

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