Nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es die Pflicht des Unternehmers, „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ Die Prüfung kann durch den Betrieb selbst durchgeführt werden, wenn eine Person dazu bestellt wird, die entsprechend qualifiziert ist.
Sie wollen Prüfungen selbst durchführen oder Ihre Mitarbeiter qualifizieren? Wir vermitteln die zusätzlichen Kenntnisse, die dazu gefordert sind!
Befähigte Person zur Prüfung von Erdbaumaschinen
Termin
Di. 30.09.2025 bis
Mi. 01.10.2025
Anmeldeschluss
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DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Dr.-Rau-Allee 71
48231 Warendorf
Deutschland, Nordrhein-Westfalen
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