Leitungen unter Hopfen- und Hagelnetzanlagen
Bei der Erstellung von Anlagen dieser Art ist es notwendig, sich über evtl. darunterliegende Leitungsnetze zu informieren.
Der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar: Sollte im Zuge von Baumaßnahmen solcher Anlagen (Einrammung von Pfählen oder Bohrung bzw. Baggerung von Verankerungen) eine Leitung beschädigt werden, so haftet dadurch der Verursacher, sprich der Landwirt. Holen Sie sich daher vor Beginn einer Baumaßnahme die entsprechenden Informationen zur Lage der Leitungen ein.
Informationen erteilen:
Für Wasser und Abwasserleitungen - die jeweiligen Gemeinden
Für Stromleitungen - EnBW 07351 /532123
Für Telefonleitungen - Telekom 0751 /816728
Für die technischen Werke Friedrichshafen 07541 505 317
oder planauskunft@twf-fn.de
Die Verantwortlichen kommen bei unklaren Verhältnissen auch vor Ort
und es entstehen in der Regel auch für den Landwirt keine Kosten für ausstecken und Planauskunft.