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Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V.

Entwurf für Koalitionsvertrag steht

Ministerium für Ländlichen Raum geht an die CDU


Die grün-schwarze Regierung für Baden-Württemberg steht. Die Parteien Die Grünen und die CDU haben heute den Entwurf ihres Koalititonsvertrags in Stuttgart vorgestellt. Danach darf jede Partei fünf Ministerien besetzen. Das Ministerium für Ländlichen Raum soll künftig wieder von der CDU geführt werden.



Weitere Ministerien, die von der CDU besetzen werden sollen, sind das Innenministerium, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Justizministerium sowie das Wirtschaftsministerium.

Die Grünen werden die Ministerien für Finanzen, für Umwelt, für Verkehr, für Wissenschaft und für Soziales übernehmen.

Konkrete Namen zu den Ministern will Ministerpräsident Winfried Kretschmann allerdings noch nicht nennen.

Hier finden Sie den Entwurf des Koalitionsvertrages

Auszug aus dem Entwurf - die Landwirtschaft betreffend
 

Zusammengefasst heißt es im Kapitel „Ländlicher Raum, Landwirtschaft, Tourismus sowie Natur- und Verbraucherschutz“, die Agrarpolitik der künftigen grün-schwarzen Landesregierung Baden-Württembergs folge den beiden Grundsätzen „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ und „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Damit sollen einer bäuerlichen Landwirtschaft Zukunftsperspektiven eröffnet werden.

Verbesserung der Einkommenssituation

Ein wichtiges Anliegen ist es den Regierungspartnern, wie es im Entwurf des Koalitionsvertags heißt, „die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu stärken und Freiräume für Entwicklungen zu bieten“. Ziel sei es dabei, die im Bundesvergleich schlechte Einkommenssituation der baden-württembergischen Landwirtschaft zu verbessern.

Weiter wird festgehalten, dass die landwirtschaftliche Unternehmerfamilie selbst darüber entscheidet, „inwieweit die Wettbewerbsfähigkeit über Kostenführerschaft, Qualitätsführerschaft oder über Einkommenskombinationen zu erreichen ist“. Das Land fördere entsprechend den agrarstrukturellen Voraussetzungen die Wettbewerbsfähigkeit in allen Bereichen.

Flexiblere Handhabung des Umbruchverbots

Beim Erhalt des Grünlands will man unter Prüfung der rechtlichen Grundlagen den Betrieben eine flexiblere Entwicklung ermöglichen. Ein Förderaufschlag für Raufutterfresser wird ebenfalls geprüft. In den noch zu verabschiedenden Koalitionsvertrag aufgenommen haben Grüne und CDU den Wunsch nach einer Haltungskennzeichnung bei frischem Fleisch. Mit öffentlichen Fördermitteln sollen die tierhaltenden Betriebe weiter über FAKT und AFP bei der Umsetzung besserer Haltungsbedingungen unterstützt werden. Ein besonderes Potenzial wird dem ökologischen Landbau zugeschrieben, der weiter vorangebracht und gefördert werden soll. Vorgesehen ist ein Landeswettbewerb zur Errichtung von Bio-Muster-Regionen.

Die Koalitionspartner stellen fest, dass viele gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft vom Markt nicht honoriert werden und wollen diese Leistungen staatlicherseits ausgleichen. Um Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, will die neue Landesregierung zusätzliche Finanzmittel mobilisieren.

Zur Düngeverordnung heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags, die Länder müssten die Möglichkeit haben, angemessen mit Entlastungen oder Verschärfungen zu reagieren. Eine Verschärfung über eine Länderöffnungsklausel brauche Baden-Württemberg nicht. JGS-Anlagen müssten Bestandsschutz genießen. Effektiver Pflanzenschutz müsse möglich bleiben. Den Pflanzenbau im Land soll weiter gentechnikfrei sein.

Sechs Prozent in die Zweite Säule

Um Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, setzen sich Grüne und CDU dafür ein, dass die 2014 beschlossene GAP-Reform bis 2020 gilt. Gleichzeitig soll der Spielraum für eine Übertragung von Finanzmitteln aus der Ersten in die Zweite Säule „maßvoll“ von derzeit 4,5 auf „circa sechs Prozent“ erhöht werden. Diese Mittel will man landwirtschaftsbezogen besonders in der Tierhaltung und für Agrarumweltmaßnahmen einsetzen. Im Zuge der Weiterentwicklung der GAP will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass mehr Geld bereitgestellt wird für gesellschaftliche Leistungen, die nicht über den Markt entlohnt werden.

Weiter verspricht der Koalitionsvertags-Entwurf, dass sich die Regierungspartner auf Bundesebene für flexiblere und praxistauglichere Vorgaben zur Arbeitszeitregelung und Arbeitszeitdokumentation einsetzen. Zur Risikovorsorge wird auf eine steuerliche Ausgleichsrücklage und eine reduzierte Versicherungssteuer für Mehrgefahrenversicherungen hingearbeitet.

Ausdrücklich betont wird im Entwurf des Koalitionsvertags, dass das Verbandsklagerecht ausschließlich der Überprüfung des Verwaltungshandelns dient. Gemeinsam mit den Tierhaltern werde weiter am Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration sowie aus dem Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln gearbeitet.

Eingeschränkte Schonzeit für Schwarzwild

Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz habe sich in seinen Grundstrukturen bewährt. Für Schwarzwild soll unter bestimmten Bedingungen eine Bejagung in der allgemeinen Schonzeit im März ermöglicht werden. Die Aufnahme weiterer Arten, genannt wird der Biber als Beispiel, in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten will man prüfen. Einen Prüfauftrag haben auch die Wiedereinführung des gesetzlichen Vorverfahrens zur Geltendmachung von Wildschäden sowie die Einrichtung einer Wildschadenskasse bei Wildschäden an Maiskulturen bekommen. Die Koalitionsparteien bekennen sich ausdrücklich zum Nationalpark und wollen an dessen Weiterentwicklung arbeiten.

Alexander Bonde ist nicht mehr dabei

Der amtierende Landwirtschaftsminister Alexander Bonde will für kein neues Ministeramt zur Verfügung stehen. Auf seiner Facebook-Seite schreibt er: "Meine Frau und ich haben gemeinsam entschieden, dass ich für ein Ministeramt im nächsten Kabinett nicht zur Verfügung stehe. Ich bin bei Bedarf bereit weiter Verantwortung für das Land zu übernehmen, aber nicht in der ersten Reihe als Minister." Als Gründe nannte er, dass die Spekulationen um sein Privatleben "ein unerträgliches Maß" angenommen hätten.
 



Autor: Silvia Rueß/Eberhard Stümpfle



 

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