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Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V.

Kartellrecht

Kommission stärkt Verhandlungsposition der Landwirte


Kommission stärkt Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien angenommen, in denen ausgeführt wird, wie bestimmte für die Landwirtschaft geltende Ausnahmen von den kartellrechtlichen Vorschriften der EU auf den Verkauf bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse anzuwenden sind.



Den Landwirten werden damit Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen unter bestimmten Voraussetzungen im Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften gemeinsam verkaufen können. Die europäischen Märkte für die drei Erzeugnisse schlagen mit mehr als 80 Mrd. Euro pro Jahr zu Buche. "Die Leitlinien helfen den Landwirten, die Auswirkungen der zunehmenden Konzentration auf der Verarbeitungs- und Einzelhandelsstufe der Lebensmittelkette aufzufangen", erklärte Agrarkommissar Phil Hogan.

Leitlinien für Landwirte
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte: "Diese Leitlinien bilden ein Handbuch, in dem den Landwirten erklärt wird, welche Möglichkeiten sie haben, unter voller Einhaltung der EU-Wettbewerbsvorschriften gemeinsam Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen zu verkaufen. Ziel ist es zu gewährleisten, dass die europäischen Landwirte zusammenarbeiten können, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gegenüber den Abnehmern eine stärkere Verhandlungsposition zu haben."

Leitlinien ergänzen die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die neuen Leitlinien ergänzen die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013, mit der die Regeln für die Zusammenarbeit von EU-Landwirten geändert wurden. Die im Rahmen der GAP-Reform getroffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft zu steigern und die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber den Abnehmern zu stärken. Dabei soll ein marktorientierter Ansatz gewahrt bleiben.

Die allgemeinen Wettbewerbsvorschriften der EU untersagen Vereinbarungen zur Festsetzung von Preisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen und die Aufteilung von Märkten, es sei denn, die jeweiligen Vereinbarungen tragen unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung bei (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Für den landwirtschaftlichen Sektor gelten diese allgemeinen Wettbewerbsvorschriften, wie in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 – „GMO-Verordnung“) dargelegt, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Gegenstand der neuen Leitlinien sind drei effizienzbasierte Ausnahmeregelungen, auf deren Grundlage Erzeuger von Olivenöl, Rindfleisch und Kulturpflanzen ihre Erzeugnisse unter bestimmten Voraussetzungen über anerkannte Organisationen gemeinsam verkaufen und Preise, Mengen und andere Vertragsbedingungen gemeinsam festsetzen dürfen (Artikel 169, 170 und 171 der GMO-Verordnung).

Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich insbesondere um Folgende:

  • Die jeweiligen Organisationen müssen durch Bereitstellung von nicht verkaufsbezogenen Unterstützungstätigkeiten (z. B. Lagerung, Transport, Vertrieb) erhebliche Effizienzgewinne der Landwirte bewirken und die von einer bestimmten Organisation vermarkteten Mengen dürfen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten (20 Prozent des relevanten Marktes bei Olivenöl und 15 Prozent des nationalen Marktes bei Rindfleisch und Kulturpflanzen).
  • Die neuen Leitlinien helfen den Landwirten bei der Erfüllung dieser Anforderungen. Darüber hinaus bieten sie den Wettbewerbsbehörden und den Gerichten der Mitgliedstaaten eine Richtschnur für die Anwendung der neuen Vorschriften.
  • Von Januar bis Mai 2015 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Leitlinien durch. Darüber hinaus wurden das Europäische Parlament und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten konsultiert. Die Antworten auf diese Konsultationen finden Sie hier.
  • Gemäß der Folgenabschätzung der Kommission, die im Rahmen der jüngsten GAP-Reform durchgeführt wurde, ist es notwendig, das Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern und die Voraussetzungen für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren Agrarsektor zu schaffen. Dazu muss vor allem die Zusammenarbeit zwischen Landwirten über Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen unter Gewährleistung des Wettbewerbs in diesem Sektor gefördert werden.


Autor: EU-Kom



 

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