Initiative Tierwohl
Kontrollvorbereitung – Was ist zu beachten?
Bei Ihnen findet in nächster Zeit ein Programmaudit für die Initiative Tierwohl (ITW) statt. Für eine erfolgreiche Kontrolle ist eine optimale Vorbereitung erforderlich. Dazu haben wir nachfolgend nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Nutzen Sie dabei auch die Excelanwendung zur Dokumentation (siehe unten oder Download unter www.qsbw.de ► Initiative Tierwohl ► Serviceportal ► Erfassungsbogen).
Grundsätzliches:
- Im Gegensatz zum QS-Programm gibt es bei der ITW keine Möglichkeit für Nachreichungen, Korrekturmaßnahmen oder Nachaudits. Alle Kriterien müssen deshalb beim Audit als erfüllt („A“) bewertet werden.
- Die Wahlpflicht- und Wahlkriterien müssen zu dem von Ihnen gewählten Umsetzungstermin erfüllt sein.
- Es müssen ausführliche und aussagekräftige Dokumentationen beim Audit vorgelegt werden (Stallpläne, Berechnungen Tageslicht und Platzbedarf).
- Das Audit ist immer unangekündigt, wird aber maximal 48 Stunden vorher angemeldet.
- Je besser Sie sich auf die Kontrolle vorbereiten, desto schneller und damit preiswerter ist diese für Sie.
- Für das Audit müssen als allgemeine Unterlagen u. a. die Kopie der Teilnahmeerklärung, die allgemeinen Betriebsdaten (z. B. QS-Musterformular), aktuelle Lagepläne, Prüfbericht der letzten QS-Kontrolle, Bestandsregister, Bestandskontrollen, bereit gehalten werden.
Grundanforderungen:
1. Die bekannten 15 Basiskriterien zur Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit aus dem QS-Leitfaden für die Schweinehaltung (siehe Auflistung unten) werden auch im Rahmen des ITW-Audits aktuell geprüft.
- Korrekturmaßnahmen aus dem QS-Audit (C- oder D-Mängel) müssen bis zum Zeitpunkt des ITW-Audits behoben sein.
- Nur geringfügige Mängel, die im QS-Audit eine B-Bewertung erhalten würden, führen beim ITW-Audit noch nicht zum „KO“.
- Basiskriterien aus dem QS-Leitfaden Schweinehaltung
- Überwachung und Pflege der Tiere (3.6.1)
- Allgemeine Haltungsanforderungen (3.6.5)
- Anforderungen an Stallböden (3.6.6)
- Stallklima, Temperatur, Lärmbelästigung, Lüftung (3.6.7)
- Beleuchtung (3.6.8)
- Platzangebot (3.6.9)
- Alarmanlage (3.6.10)
- Stalleinrichtung und Anlagen (3.6.13)
- Sicherheit von Futtermitteln und Sauberkeit von Wasser (3.2.5)
- Hygiene der Tränk- und Fütterungsanlagen (3.2.6)
- Gebäude und Anlagen (3.5.1)
- Betriebshygiene (3.5.2)
- Spezielle biosichernde Maßnahmen (3.5.3)
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (3.5.4)
- Spezielle Hygieneanforderungen (3.5.5)
Empfehlung: Führen Sie zur Vorbereitung eine aktuelle QS-Eigenkontrolle durch
2. Teilnahme am Antibiotikamonitoringprogramm
- Im Audit müssen die QS-Infobriefe Antibiotikamonitoring vorgelegt werden. Diese werden vom Bündler quartalsweise verschickt und müssen im Audit ab 2015 vorliegen.
3. Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm
- Für alle Mastschweine, die in die Initiative Tierwohl vermarktet werden, müssen die Rückmeldungen vom Schlachthof gesammelt werden.
- Dies beginnt mit der Teilnahme an der ITW. Zum Erstaudit müssen noch keine Aufzeichnungen vorliegen.
- Die Schlachtbefunde können in Papierform oder online über Datenbanken dokumentiert werden. Letztere Möglichkeit befindet sich noch in Aufbau.
4. Stallklimacheck
- Der Stallklimacheck muss vor dem Erstaudit und einmal in jedem folgenden Kalenderjahr durchgeführt werden.
- Im Audit muss das Ergebnis zum Stallklimacheck durch eine anerkannte Person vorgelegt werden.
- Wurden beim Stallklimacheck Mängel festgestellt, muss ein Maßnahmenplan mit Korrekturmaßnahmen und Fristsetzung und ggf. dessen Umsetzung vorliegen.
5. Tränkewassercheck
- Im Audit müssen das Beprobungsprotokoll des zugelassenen Probenehmers und das Ergebnis der Tränkewasseranalyse vorliegen.
- Sofern Mängel festgestellt wurden, müssen der Maßnahmenplan und die Dokumentation zur Umsetzung der vereinbarten Korrekturmaßnahmen vorliegen.
6. Tageslicht
- Im Durchschnitt des Betriebes (Produktionsart) muss mindestens 1,5% lichtdurchlässige Fläche vorhanden sein, bezogen auf die Abteilgrundflächen.
- Für einzelne Abteile kann der Wert unterschritten werden, muss aber mindestens 1,2% betragen (Unterschreitung der 1,5 % um 20 % möglich, sofern innerhalb der Produktionsart ausgleichbar).
- Bei der Kontrolle muss für jedes Stallabteil eine entsprechende Berechnung der Lichtfläche dokumentiert sein (Stallpläne in Kombination mit Berechnungen einschließlich Flächen- und Fenstermaße).
- Hilfestellung bietet eine Excelanwendung, die Sie unter www.qsbw.de ► „Initiative Tierwohl“ ► „Serviceportal“ ► „Erfassungsbogen“ finden.
Wahlpflichtkriterien und Wahlkriterien
- Je nach gewähltem Kriterium müssen Sie entsprechende Vorgaben erfüllen.
- Die Berechnung der Nettobuchtenflächen und ggf. maximal möglicher Tierzahl muss wie beim Tageslicht, separat für jedes Stallabteil erfolgen.
- Hilfestellung bietet auch hier unsere Excelanwendung auf unserer Home-page unter www.qsbw.de unter „Initiative Tierwohl“ – „Serviceportal“.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der ITW in Bonn unter: www.initiative-tierwohl.de/downloads
Für Rückfragen steht Ihnen die QS-Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH unter Tel. 0711/2140-232 gerne zur Verfügung.
Autor: QS-Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH