Menü

Anmelden

Noch kein Mitglied?

Mit zahlreichen Dienstleistungsunternehmen bietet der Landesbauernverband (LBV) für alle landwirtschaftlichen Geschäftbereiche eine Lösung. Neben Steuerberatung, Buchhaltung und Wirtschaftsberatung können die LBV-Mitglieder auch von exklusiven Konditionen einschlägiger Unternehmen profitieren.

>> Vorteile für LBV-Mitglieder <<


Mitglied werden

Anmelden

Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e. V.

Initiative Tierwohl

Kontrollvorbereitung – Was ist zu beachten?


Bei Ihnen findet in nächster Zeit ein Programmaudit für die Initiative Tierwohl (ITW) statt. Für eine erfolgreiche Kontrolle ist eine optimale Vorbereitung erforderlich. Dazu haben wir nachfolgend nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst.


Beschäftigungsmaterial für die Schweinehaltung

Nutzen Sie dabei auch die Excelanwendung zur Dokumentation (siehe unten oder Download unter www.qsbw.de ► Initiative Tierwohl ► Serviceportal ► Erfassungsbogen).

Grundsätzliches:

  • Im Gegensatz zum QS-Programm gibt es bei der ITW keine Möglichkeit für Nachreichungen, Korrekturmaßnahmen oder Nachaudits. Alle Kriterien müssen deshalb beim Audit als erfüllt („A“) bewertet werden.
  • Die Wahlpflicht- und Wahlkriterien müssen zu dem von Ihnen gewählten Umsetzungstermin erfüllt sein.
  • Es müssen ausführliche und aussagekräftige Dokumentationen beim Audit vorgelegt werden (Stallpläne, Berechnungen Tageslicht und Platzbedarf).
  • Das Audit ist immer unangekündigt, wird aber maximal 48 Stunden vorher angemeldet.
  • Je besser Sie sich auf die Kontrolle vorbereiten, desto schneller und damit preiswerter ist diese für Sie.
  • Für das Audit müssen als allgemeine Unterlagen u. a. die Kopie der Teilnahmeerklärung, die allgemeinen Betriebsdaten (z. B. QS-Musterformular), aktuelle Lagepläne, Prüfbericht der letzten QS-Kontrolle, Bestandsregister, Bestandskontrollen, bereit gehalten werden.

 

Grundanforderungen:

1. Die bekannten 15 Basiskriterien zur Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit aus dem QS-Leitfaden für die Schweinehaltung (siehe Auflistung unten) werden auch im Rahmen des ITW-Audits aktuell geprüft.

  • Korrekturmaßnahmen aus dem QS-Audit (C- oder D-Mängel) müssen bis zum Zeitpunkt des ITW-Audits behoben sein.
  • Nur geringfügige Mängel, die im QS-Audit eine B-Bewertung erhalten würden, führen beim ITW-Audit noch nicht zum „KO“.
  • Basiskriterien aus dem QS-Leitfaden Schweinehaltung
  • Überwachung und Pflege der Tiere (3.6.1)
  • Allgemeine Haltungsanforderungen (3.6.5)
  • Anforderungen an Stallböden (3.6.6)
  • Stallklima, Temperatur, Lärmbelästigung, Lüftung (3.6.7)
  • Beleuchtung (3.6.8)
  • Platzangebot (3.6.9)
  • Alarmanlage (3.6.10)
  • Stalleinrichtung und Anlagen (3.6.13)
  • Sicherheit von Futtermitteln und Sauberkeit von Wasser (3.2.5)
  • Hygiene der Tränk- und Fütterungsanlagen (3.2.6)
  • Gebäude und Anlagen (3.5.1)
  • Betriebshygiene (3.5.2)
  • Spezielle biosichernde Maßnahmen (3.5.3)
  • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (3.5.4)
  • Spezielle Hygieneanforderungen (3.5.5)

Empfehlung: Führen Sie zur Vorbereitung eine aktuelle QS-Eigenkontrolle durch

 

2. Teilnahme am Antibiotikamonitoringprogramm

  • Im Audit müssen die QS-Infobriefe Antibiotikamonitoring vorgelegt werden. Diese werden vom Bündler quartalsweise verschickt und müssen im Audit ab 2015 vorliegen.

3. Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm

  • Für alle Mastschweine, die in die Initiative Tierwohl vermarktet werden, müssen die Rückmeldungen vom Schlachthof gesammelt werden.
  • Dies beginnt mit der Teilnahme an der ITW. Zum Erstaudit müssen noch keine Aufzeichnungen vorliegen.
  • Die Schlachtbefunde können in Papierform oder online über Datenbanken dokumentiert werden. Letztere Möglichkeit befindet sich noch in Aufbau.

4. Stallklimacheck

  • Der Stallklimacheck muss vor dem Erstaudit und einmal in jedem folgenden Kalenderjahr durchgeführt werden.
  • Im Audit muss das Ergebnis zum Stallklimacheck durch eine anerkannte Person vorgelegt werden.
  • Wurden beim Stallklimacheck Mängel festgestellt, muss ein Maßnahmenplan mit Korrekturmaßnahmen und Fristsetzung und ggf. dessen Umsetzung vorliegen.

5. Tränkewassercheck

  • Im Audit müssen das Beprobungsprotokoll des zugelassenen Probenehmers und das Ergebnis der Tränkewasseranalyse vorliegen.
  • Sofern Mängel festgestellt wurden, müssen der Maßnahmenplan und die Dokumentation zur Umsetzung der vereinbarten Korrekturmaßnahmen vorliegen.

6. Tageslicht

  • Im Durchschnitt des Betriebes (Produktionsart) muss mindestens 1,5% lichtdurchlässige Fläche vorhanden sein, bezogen auf die Abteilgrundflächen.
  • Für einzelne Abteile kann der Wert unterschritten werden, muss aber mindestens 1,2% betragen (Unterschreitung der 1,5 % um 20 % möglich, sofern innerhalb der Produktionsart ausgleichbar).
  • Bei der Kontrolle muss für jedes Stallabteil eine entsprechende Berechnung der Lichtfläche dokumentiert sein (Stallpläne in Kombination mit Berechnungen einschließlich Flächen- und Fenstermaße).
  • Hilfestellung bietet eine Excelanwendung, die Sie unter www.qsbw.de ► „Initiative Tierwohl“ ► „Serviceportal“ ► „Erfassungsbogen“ finden.

 

Wahlpflichtkriterien und Wahlkriterien

  • Je nach gewähltem Kriterium müssen Sie entsprechende Vorgaben erfüllen.
  • Die Berechnung der Nettobuchtenflächen und ggf. maximal möglicher Tierzahl muss wie beim Tageslicht, separat für jedes Stallabteil erfolgen.
  • Hilfestellung bietet auch hier unsere Excelanwendung auf unserer Home-page unter www.qsbw.de unter „Initiative Tierwohl“ – „Serviceportal“.

 

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der ITW in Bonn unter: www.initiative-tierwohl.de/downloads

Für Rückfragen steht Ihnen die QS-Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH unter Tel. 0711/2140-232 gerne zur Verfügung.



Autor: QS-Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH



 

Aktuelles LBV

Festakt in Bad Waldsee
75 Jahre Bauernschule Bad Waldsee
Die Bauernschule in Bad Waldsee feierte in einem stimmungsvollen Festakt voller Geschichte, Zukunft und gelebter Gemeinschaft ihr 75-jähriges Bestehen. Der Landesbauernverband gratuliert!

Erfolg für den Berufsstand
Stoffstrombilanz ist Geschichte
Der Bauernverband hat sich jahrelang für eine Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung eingesetzt – mit Erfolg! Hier erfahren Sie mehr zu Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung.

Landwirtschaft im Mittelpunkt
Bauernkundgebung auf der Ipfmesse Bopfingen 2025
Für die diesjährige Bauernkundgebung anlässlich der Ipfmesse in Bopfingen konnte der Bauernverband Ostalb-Heidenheim Karsten Schmal, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, gewinnen. Dieser...

Jetzt mitmachen!
COPA-Petition zur GAP unterzeichnen
Mit der Petition "No Security without CAP"soll ein starkes Signal für Versorgungssicherheit und die Zukunft der europäischen Landwirtschaft gesetzt werden. Die Botschaft an Brüssel lautet:...

Jetzt im Archiv
Mit VIDEO: Digitale Fachtagung "Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker"
Am 1. Juli 2025 veranstaltete der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier finden Sie die...

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Jetzt profitieren
Stromsteuerentlastung: Jetzt ab 12.500 kWh lohnenswert
Landwirte profitieren von höherer Rückerstattung – Unterstützung durch den Landesbauernverband

Schweinehaltung
Klima-Schnellcheck für Schweinehalter gestartet
Wo steht mein Betrieb in Sachen Nachhaltigkeit? Wie könnte ich besser werden? Diese Fragen können sich Schweinehalter in Süddeutschland ab sofort einfach und schnell beantworten lassen mit dem...

Tag der Milch
Regionaler Rohstoff mit Zukunft
Zum Tag der Milch bezieht der LBV Stellung zur öffentlichen Debatte "Die Kuh - Klimakiller oder Klimaschützer?".

#ZukunftsBauer-Tag in Stuttgart
Smart, nachhaltig, verantwortungsbewusst: #ZukunftsBauer zeigen, wie moderne Landwirtschaft funktioniert
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg zeigte gemeinsam mit MLR und MBW, wie die Landwirtschaft von heute die Zukunft gestaltet.

Aktionstag
#ZukunftsBauer-Tag am 24. Mai in Stuttgart
Am Samstag, den 24. Mai, wird der Stuttgarter Marktplatz zur Bühne für die Landwirtschaft von morgen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen

Festakt in Bad Waldsee
75 Jahre Bauernschule Bad Waldsee
Die Bauernschule in Bad Waldsee feierte in einem stimmungsvollen Festakt voller Geschichte, Zukunft und gelebter Gemeinschaft ihr 75-jähriges Bestehen. Der Landesbauernverband gratuliert!

Erfolg für den Berufsstand
Stoffstrombilanz ist Geschichte
Der Bauernverband hat sich jahrelang für eine Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung eingesetzt – mit Erfolg! Hier erfahren Sie mehr zu Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung.

Landwirtschaft im Mittelpunkt
Bauernkundgebung auf der Ipfmesse Bopfingen 2025
Für die diesjährige Bauernkundgebung anlässlich der Ipfmesse in Bopfingen konnte der Bauernverband Ostalb-Heidenheim Karsten Schmal, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, gewinnen. Dieser...

Jetzt mitmachen!
COPA-Petition zur GAP unterzeichnen
Mit der Petition "No Security without CAP"soll ein starkes Signal für Versorgungssicherheit und die Zukunft der europäischen Landwirtschaft gesetzt werden. Die Botschaft an Brüssel lautet:...

Jetzt im Archiv
Mit VIDEO: Digitale Fachtagung "Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker"
Am 1. Juli 2025 veranstaltete der LBV eine digitale Fachtagung zum Thema " Achtung, Vertragsfalle! Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaik auf dem Acker". Hier finden Sie die...

Jetzt verfügbar!
LBV-Schätzrahmen 2025
Die 21. Auflage des Schätzrahmens ist fertiggestellt und ab sofort verfügbar.

Weitere News
Weitere aktuelle Themen rund um die Landwirtschaft.

Alle Meldungen