Süddeutsche Erdgasleitung
Bewirtschaftervereinbarung Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) liegt vor
Die geplante Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) betrifft zahlreiche landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg. Nach zweieinhalb Jahren liegt nun ein verbindliches Angebot für die Bewirtschafter vor.
Die geplante Süddeutsche Erdgasleitung (SEL) betrifft zahlreiche landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg. Die 250 km lange SEL verläuft zum Großteil durch Baden-Württemberg, beginnt jedoch in Lampertheim in Hessen und endet in Bissingen in Bayern. Der Bau der SEL wird in Abschnitten umgesetzt, abhängig der konkreten Bedarfsentwicklung der nächsten Jahre. Damit die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe für die Belastungen durch Bau und Betrieb fair entschädigt werden, hat der Landesbauernverband gemeinsam mit den betroffenen Kreisbauernverbänden Rhein-Neckar, Neckar-Odenwald, Heilbronn-Ludwigsburg, Schwäbisch-Hall-Hohenlohe-Rems, Esslingen und Ostalb-Heidenheim intensive Verhandlungen mit dem Vorhabensträger terranets bw geführt. Nach zweieinhalb Jahren liegt nun ein verbindliches Angebot für die Bewirtschafter vor.
Das verhandelte verbindliche Angebot für Bewirtschafter wird vom Landesbauernverband und den betroffenen Kreisbauernverbänden empfohlen, da die Bewirtschafter für die beim Bau der Leitung entstehenden Flur-, Aufwuchs- und Folgeschäden eine höhere pauschale Entschädigung erhalten. Noch höhere Entschädigungsverlangen, beispielsweise für Sonderkulturbetriebe, können dennoch individuell begründet und entschädigt werden. Somit profitieren die meisten Bewirtschafter ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand von der vereinbarten höheren pauschalen Entschädigung. Falls die Pauschale nicht ausreichen sollte, ist eine individuelle Erhöhung nicht ausgeschlossen.
Für die Entschädigung der Grunddienstbarkeit an den Eigentümer konnte leider keine Einigung erzielt werden. Auf die Forderungen des Bauernverbandes einer Entschädigung von mindestens 35 % je m² der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche des Verkehrswertes wurde von terranets bw nicht eingegangen, sodass die Grunddienstbarkeitsentschädigung an den Eigentümer beim ursprünglichen verbindlichen Angebot des Vorhabensträger bleibt.
Durch den Abschluss der Vereinbarung des Bauernverbandes wird keines der Mitglieder gebunden. Alle Mitglieder sind in ihrer Entscheidung frei, ob sie Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger abschließen oder nicht.
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Kreisbauernverband.
Autor: ml