Ab 1. Januar 2026
Agrardieselrückvergütung kommt zurück
Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Wie das BMLEH heute in einer Pressemitteilung bekannt gibt, wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Grundlage ist ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe.
Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Zum 1. Januar 2026 sollte die Entlastung komplett entfallen. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.
Der Bauernverband begrüßt die Wiedereinführung der Agrardieselrückerstattung. Präsident Joachim Rukwied sieht darin auch einen großen Erfolg in der Arbeit des Deutschen Bauernverbandes: „Wir sind alle gemeinsam mit Traktoren auf die Straße gegangen und haben deutlich gemacht, dass diese Kürzungen im Etat für die Landwirtschaft nicht hinnehmbar waren. Unsere Branche braucht Entlastungen statt Kürzungen. Wer hochwertige Lebensmittel aus Deutschland haben will, muss die Landwirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken.“
Autor: BMLEH/DBV